Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht hat für die betriebliche Praxis eine erhebliche Bedeutung. Es ist gesetzlich jedoch nur unvollständig – und dabei auch noch in einer kaum übersehbaren Anzahl von Einzelgesetzen – geregelt. Wegen der unvollständigen gesetzlichen Regelungen ist für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung eine genaue Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden und ändernden Rechtsprechung erforderlich. Dabei sind die spezifischen Interessenlagen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu berücksichtigen.