Die Kooperation

Das „Wirtschafts- und Vertriebsrecht“ erfordert in weiten Bereichen Spezialwissen und Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung auf diesem Gebiet.

Das Wirtschaftsrecht umfasst insbesondere das allgemeine Handels- und Kaufrecht sowie das Gesellschaftsrecht. Das Vertriebsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Handelsvertretung, der Makler und Eigenhändler sowie das Franchising.

In den Kanzleien unserer Kooperation sind Anwälte schwerpunktmässig seit vielen Jahren auf diesem Rechtsgebiet tätig und geniessen dort sowohl in Fachkreisen als auch bei Verbänden und Gerichten den Ruf grosser Kompetenz.

Ziel der 1998 gegründeten Kooperation ist es, dem Mandanten für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und das europäische Ausland den spezialisierten Anwalt als Berater oder Prozessbevollmächtigten zu vermitteln, der die Interessen des Auftraggebers in Zusammenarbeit mit uns schnell, kompetent und erfolgreich durchsetzen wird.

Die Kooperation gewährleistet, dass dem Mandanten sowohl vor Ort als auch bei einem zuständigen ausländischen Gericht jeweils der fachkundige Spezialist für seine Interessenwahrnehmung zur Seite steht.

Die kontinuierliche Abstimmung und der Erfahrungsaustausch der Kooperationspartner über laufende und abgeschlossene Rechtsfälle sowie über unveröffentlichte Gerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Vertriebsrechts sichern einen Wissens- und Kenntnisstand zur optimalen Interessenvertretung der Mandanten.

Weitere Informationen über die Kooperation erhalten Sie unter folgender Internetadresse: