Erbrecht

Das Erbrecht bildet neben dem Gesellschaftsrecht den Schwerpunkt der Tätigkeit unseres Partners Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Philipp-Herlyn de Buhr. Er betreut von unserer Kanzlei in Hamburg aus bundesweit kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Privatpersonen bei der Nachfolgeplanung unter erbrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten. In enger Abstimmung mit den Steuerberatern unserer Mandanten entwirft er Testamente, Erbverträge und Gesellschaftsverträge. Im Erbfall berät und unterstützt er bei der Durchsetzung und Abwehr von Nachlassforderungen. Auf Wunsch übernimmt er auch Testamentsvollstreckungen.

Testament

Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse erarbeiten wir mit Ihnen  einen individuelle Plan zur Sicherung Ihres Lebenswerkes und unterstützen Sie bei der Umsetzung. Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen und weisen Sie auf notwendige Anpassungen bisher getroffener Regelungen hin.
In jungen Jahren steht  die Absicherung Ihrer Angehörigen und der Fortbestand Ihres Unternehmens im Vordergrund. Später kommen weitere Gesichtspunkte hinzu,  z. B. Verfügungen zu Lebzeiten, auch aus steuerlichen Gründen, oder die Unterstützung gemeinnütziger Anliegen.

Testamentsvollstreckung

Sie können uns als Testamentsvollstrecker einsetzen. Nach Ihren Vorgaben werden wir den Nachlass an die von Ihnen berufenen Erben verteilen (Abwicklungsvollstreckung) oder bis zum gewünschten Zeitpunkt verwalten (Dauervollstreckung). Sie können unsere Befugnisse detailliert regeln. Testamentsvollstreckung kommt auch für einzelne Erben oder einzelne Vermögenswerte in Betracht.

Durchsetzung von Nachlassforderungen

Erben, Vermächtnisnehmer und Pflichtteilsberechtigte beraten wir über ihre Rechte und Pflichten. Wir verlangen für Sie Auskunft über den Nachlass und beraten Sie über die richtige Vorgehensweise bei einer Erbauseinandersetzung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, prüfen wir Chancen und Risiken einer Klage und vertreten Sie vor Gericht.

Abwehr von Nachlassforderungen

Erben unterstützen wir bei der Abwehr unberechtigter Nachlassforderungen. Wir beraten über die Vor- und Nachteile einer Erbausschlagung. Wir unterstützen Sie, Ihre Haftung auf den Nachlass zu begrenzen.

Philipp-Herlyn de Buhr, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Hamburg

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